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Heil- und Kostenplan für Zahnimplantate

Ein Heil- und Kostenplan, kurz HKP, dokumentiert die zahnärztliche Behandlung bei einer Versorgung mit Zahnersatz sowie deren Kosten. Auf diese Weise erfüllt der Heil- und Kostenplan beim Zahnersatz zwei Funktionen: Zum einen die schriftliche Darstellung der dafür notwendigen zahnmedizinischen Leistungen und zum anderen einen Kostenvoranschlag für ebendiese sowie für den Zahnersatz selbst. So wird der Heil- und Kostenplan zur Grundlage einer Versorgung mit Zahnersatz – ganz gleich, ob es sich dabei um eine Zahnkrone, Brücke, Prothese oder um ein Implantat handelt.

 

Heil- und Kostenplan: Zahnersatz planen und bezuschussen lassen

Der Heil- und Kostenplan dient beim Zahnersatz zur Entscheidungshilfe der Krankenversicherung darüber, wie hoch der Zuschuss zu den Dritten für Patient oder Patientin ausfällt. Deshalb steht der Heil- und Kostenplan zu Beginn einer Zahnersatz-Behandlung. Bei gesetzlich Versicherten besteht dieser aus einem standardisierten Formular, das sich in zwei Teile gliedert.

 

Der erste enthält alle für die Abrechnung des Zahnersatzes mit der Krankenversicherung notwendigen Angaben. Das schließt zunächst einen zahnmedizinischen Befund, die Regelversorgung sowie die jeweilige geplante Versorgung mit ein. Manchmal macht die angestrebte Behandlung zusätzliche Schritte nötig, die in den Bereich der Therapieplanung fallen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Zahnimplantate gewünscht sind, der Patient oder die Patientin dafür jedoch nicht ausreichend an Kieferknochensubstanz verfügt und dementsprechend ein Knochenaufbau in Planung ist. Weiterhin befasst sich dieser Teil des Heil- und Kostenplans für den Zahnersatz mit den Festzuschüssen durch die Krankenkasse und den voraussichtlichen Kosten für Zahnimplantat oder eine andere Art des Zahnersatzes. Letztere setzen sich aus den Labor- und Materialkosten sowie aus dem zahnärztlichen Honorar zusammen. In Bezug auf die Festzuschüsse der Krankenkasse zahlt es sich aus, wenn Sie ein Zahnarzt-Bonusheft vorweisen können, das Sie mindestens fünf Jahre lang lückenlos geführt haben, weil Sie dann mit einer höheren Bezuschussung rechnen dürfen.

 

Der Heil- und Kostenplan für die Versorgung mit Zahnersatz steht – wie geht es dann weiter?

Sobald der Heil- und Kostenplan für Ihren Zahnersatz steht, gilt es auf die Bewilligung der Festzuschüsse zu warten. Anschließend erhält Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin den Heil- und Kostenplan zurück – und Ihre Behandlung kann innerhalb eines halben Jahres beginnen, denn solange ist die Zusage der Krankversicherung gültig. Nach Abschluss der Behandlung geht es an den zweiten Teil des Heil- und Kostenplans. Dieser dient der Abrechnung der Festzuschüsse mit der Krankenkasse. Deshalb sind darin die tatsächlich angefallenen Kosten für den Zahnersatz aufgeführt: der Gesamtzuschuss der Versicherung ebenso wie den verbleibenden Anteil für die versicherte Person. Dieser Teil des Heil- und Kostenplans gibt außerdem an, wann der Zahnersatz eingegliedert und wo er hergestellt wurde. Als Patientin oder Patient profitieren Sie so von einem Maximum an Transparenz hinsichtlich Ihres Zahnersatzes.

Person erstellt einen Heil- und Kostenplan