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Zahnimplantate, Brücken und Co. werden von Ihrer Krankenkasse bezuschusst

Sie benötigen ein Zahnimplantat oder anderen Zahnersatz  und stehen vor der Frage, welche Kosten Ihre Krankenkasse trägt? Die Zahnimplantat Klinik Düsseldorf informiert Sie zu den aktuellen Regelungen der Bezuschussung. Seit 2005 existiert ein sogenannter Festzuschuss und Ihre Krankenkasse ist verpflichtet, sich an den Kosten zu beteiligen – unabhängig davon, wie Ihr Bonusheft gepflegt ist. Für 50 Befunde wird jedes Jahr der Festzuschuss neu bestimmt. Ein Beschlussgremium legt fest, was zur Regelversorgung zählt. Von den ermittelten Durchschnittskosten übernehmen die Krankenkassen die Hälfte. Bei lückenlos gepflegten Bonusheft über fünf oder zehn Jahre erhöht sich der Zuschuss auf 60 beziehungsweise 65 Prozent.

 

Beantragung des Zahnersatzes und Eigenleistung

Die Kassenleistung orientiert sich an der preiswertesten Lösung beim Zahnarzt. In Härtefällen wird sogar der doppelte Festzuschuss gewährt. Werden in diesem Fall lediglich die Regelleistung in Anspruch genommen, übernimmt Ihre Krankenkasse den Zahnersatz vollständig. Bei Härtefällen handelt es sich um Versicherte mit niedrigem Einkommen. Wird die Einkommensgrenze nur geringfügig überschritten, können Sie bei Ihrer Krankenkasse die sogenannte gleitende Härtefallregelung beantragen. Die Idee dahinter ist, eine unzumutbare finanzielle Belastung zu vermeiden. Damit Sie von Ihrer Krankenkasse den Festzuschuss erhalten, müssen Sie in jedem Fall vorab einen Heil- und Kostenplan einreichen und diesen genehmigen lassen. Ohne dieses Vorgehen wird die Kostenbeteiligung der gesetzlichen Krankenkasse hinfällig.

 

Heil- und Kostenplan beantragen mit der Zahnklinik Düsseldorf

Benötigen Sie einen Zahnersatz erstellen wir in enger Absprache mit Ihren einen sogenannten Heil- und Kostenplan zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse. Hier wird aufgeführt, was für die Behandlung geplant ist und welche Kosten entstehen. Auf seiner Grundlage entscheidet Ihre Krankenkasse über die Höhe des Zuschusses. Der Heil- und Kostenplan ist also der erste Schritt auf Ihrem Weg zu einem individuell angepassten Zahnersatz. Hierin wird unter anderem auch genau aufgeführt welche Kosten Sie zu erwarten haben. Nachdem Ihre Krankenkasse den Heil- und Kostenplan mit den bewilligten Festzuschüssen an uns zurückgesendet hat, kann die Behandlung beginnen. Diese muss innerhalb eines halben Jahres nach Zugang der Bewilligung erfolgen, sonst verfällt die Zusage und es muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Lösungen, die über die Regelversorgung hinausgehen, müssen vom Versicherten selbst getragen werden. Die Regelversorgung im Seitenzahnbereich sieht einen Zahnersatz aus Nicht-Edelmetall vor. Liegen die zu ersetzenden Zähne im sichtbaren Bereich, wird außerdem eine zahnfarbene Teilverblendung bezuschusst. Wünschen Sie sich einen Zahnersatz aus Gold oder Keramik oder ein Zahnimplantat für Ihren Zahnersatz, sind zusätzlich anfallenden Kosten von Ihnen zu tragen. Der Festzuschuss der Krankenkasse steht Ihnen natürlich in jedem Fall zu.

 

Zahnklinik Düsseldorf berät Sie zum Zahnersatz

Die Zahnimplantat Klinik Düsseldorf ist Ihr Ansprechpartner in Fragen für Ihren Zahnersatz. Wir informieren Sie ausführlich zu den individuellen Möglichkeiten und führen eine gezielte Anamnese durch, um den geeigneten Zahnersatz für Sie zu ermitteln. Ob Ihnen ein oder mehrere Zähne fehlen, wir beraten Sie einfühlsam und unter aktuellsten Gesichtspunkten der Zahnmedizin zu Ihrem Zahnersatz. Dabei ist der intensive Dialog mit Ihnen der Wegweiser für die entsprechende Behandlung. Nach einer ausführlichen Analyse Ihrer Wünsche und des Gebisszustandes erstellen wir Ihnen den Heil- und Kostenplan zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse. Unsere innovativen Ansätze im Bereich der Implantologie ermöglichen eine frühe Belastbarkeit und kostengünstige Versorgung mit Zahnimplantaten. Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin.