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Die regelmäßige Vorsorgeuntersuchung bei Ihrem Zahnarzt

Der regelmäßige Gang zum Zahnarzt wird von diesem ausdrücklich empfohlen. Die sogenannte zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung nehmen Sie bestenfalls halbjährlich in Anspruch. Gerade Angstpatienten meiden jedoch oftmals den Besuch beim Zahnarzt, geschweige denn die Aufnahme von Terminen zur freiwilligen Vorsorge. Doch gerade bei diesen Untersuchungen haben Sie wenig zu befürchten. Hierbei geht es im Großen und Ganzen um eine aktuelle Bestandsaufnahme der aktuellen Mundgesundheit. Größere Folgeeingriffe werden hier nur geplant und gegebenenfalls bei Folgeterminen durchgeführt.

 

Die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung ist wichtig, um Zahn- und Munderkrankungen vorzeitig zu erkennen. In einem frühen Stadium können diese in der Regel ohne großen Aufwand behandelt werden.

 

Behandlungsablauf einer Vorsorgeuntersuchung

Bevor der Zahnarzt mit der Routineuntersuchung beginnt, erfolgt bei einem Erstkontakt die Anamnese. Angstpatienten sollten an dieser Stelle explizit auf Ihre Ängste hinweisen. Der Ablauf einer zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung ist meistens recht ähnlich. Ihr Zahnarzt untersucht zunächst die obere und untere Zahnreihe mit einem Mundspiegel, um sichtbare Schäden festzustellen. Anschließend erfolgt die manuelle Überprüfung der Zähne mithilfe einer Sonde. Dabei wird unter anderem festgestellt, ob sich Plaque verhärtet hat und zu Zahnstein geworden ist.

 

Daraufhin inspiziert der Zahnarzt die Mundschleimhaut sowie die Zunge. Anschließend kann der Parodontale Screening Index (PSI) erhoben werden. Dabei wird die Tiefe Ihrer Zahnfleischtaschen gemessen. Im Anschluss erfolgt noch eine Untersuchung Ihres Kiefergelenks sowie der Kaufmuskulatur durch Abtasten. Falls Zahnimplantate oder anderer Zahnersatz vorhanden sind, werden diese ebenfalls überprüft.

 

Die Befunde an den Zähnen werden in einem sogenannten FDI-Schema festgehalten. Neben den bereits angesprochenen Punkten hält Ihr Zahnarzt zudem Befunde über Verfärbungen, Abriebe oder auch Zahnhalserosionen fest. Falls akute Befunde vorliegen, wird Ihr Zahnarzt einen Folgetermin für die weitere Behandlung empfehlen.

 

Welche Kosten trägt die gesetzliche Krankenkasse?

Eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung wird pro Kalenderhalbjahr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Zwischen den jeweiligen Terminen sollten mindestens vier Monate liegen. Die Erhebung des PSI wird alle zwei Jahre von der Versicherung getragen. Nehmen Sie diese Behandlungen häufiger in Anspruch, müssen Sie die Kosten dafür selber bezahlen.

 

Für Kinder gibt es einige Sonderregelungen. Zwischen dem zweiten und sechsten Geburtstag stehen den jungen Patienten drei Früherkennungsuntersuchungen zur Verfügung. Die jeweiligen Untersuchungen können in einem zeitlichen Abstand von zwölf Monaten wahrgenommen werden. Besteht ein erhöhtes Risiko für die Bildung von Karies, kann zudem bis zum 18. Lebensjahr zusätzlich im Rahmen der halbjährlichen Vorsorgeuntersuchung eine Behandlung mit Fluoridlack erfolgen. Diese Leistungen werden ebenfalls von den Krankenkassen übernommen.

 

Die Wahrnehmung der regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen wird in einem Bonusheft festgehalten. Dadurch können Sie einen Anspruch auf erhöhte Zuschüsse zum Zahnersatz nachweisen. Der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen liegt bei 50 Prozent. Haben Sie die Vorsorgeuntersuchungen bei Ihrem Zahnarzt gewissenhaft wahrgenommen, kann sich dieser um bis zu 30 Prozent erhöhen. Gerne beraten wir Sie zu den genauen Kosten, die bei einem Zahnimplantat oder anderem Zahnersatz anfallen.

 

 

Informationen zur zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung