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Frühkindliche Zahnversorgung bereits ab dem sechsten Lebensmonat

Eltern von Säuglingen und Kindern unter drei Jahren können auf eine frühkindliche zahnärztliche Versorgung ab dem sechsten Lebensmonat hoffen. Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung im Januar 2019 beschlossen, dass Präventionsleistungen auf Kleinkinder ab dem sechsten Lebensmonat ausgeweitet werden. Bislang konnten die erst für Kinder ab dem dritten Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Dabei ist in der Altersphase zwischen null und drei Jahren circa jedes dritte Kind von Karies an den Milchzähnen betroffen. In einigen Fällen sind nur einzelne Zähne betroffen, in anderen hingegen mehrere bis alle Zähne. Denn Milchzähne können bereits mit dem Durchbruch durch das Zahnfleisch von Karies betroffen werden. Das kritische Alter beginnt also bereits mit dem sechsten Lebensmonat. Mit einer Durchsetzung der Richtlinie könnte endlich die versorgungspolitische Lücke bei der frühkindlichen zahnärztlichen Versorgung geschlossen werden.

 

Neue Richtlinie zur Prüfung

Es ist nachgewiesen, dass eine frühzeitige zahnärztliche Betreuung Ihres Kindes eine Verbesserung der Zahn- und Mundgesundheit im Erwachsenenalter bewirkt. Ab dem Durchbruch des ersten Zahnes sollte die Mundgesundheit Ihres Babys beobachtet werden. Mit den neuen Leistungen würde Anspruch auf drei Früherkennungsuntersuchungen zwischen dem sechsten und 34. Lebensmonat bestehen. Zeitlich sind diese, laut Vorschlag des G-BA, auf die U-Untersuchungen abgestimmt. Die Neuerung beinhaltet auch eine Aufklärung der betreuenden Personen über Ursachen von Erkrankungen im Mund durch den Zahnarzt oder die Zahnärztin. Zudem wird das Auftragen von Fluoridlack für Kinder zwischen dem sechsten und 34. Lebensmonat zur Kassenleistung. Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt. Wird dieser nicht beanstandet und im Bundesanzeiger veröffentlicht, tritt er in Kraft, frühestens jedoch am 1. Juli 2019. Erst wenn der Bewertungsausschuss über die Höhe der Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) entschieden hat, können die neuen Leistungen auch erbracht werden.

 

Was Sie tun können: Ihre Zahnklinik in Düsseldorf berät Sie

Wichtig ist bei Kindern unter drei Jahren die Ritualbildung. Als Eltern sollten Sie Ihren Kindern mit dem ersten Milchzahn morgens und abends den Zahn, später dann die Zähne, putzen. Dabei sollte einmal am Tag ein dünner Film Kinderzahnpasta auf die Zahnbürste gegeben werden. Je früher Ihr Kind in eine Zahnarztpraxis kommt, desto besser. Es lernt die Zahnarztpraxis kennen und baut im Idealfall keine Ängste auf. Bei der Behandlung von Kleinkindern ist ein äußerst sensibles Vorgehen gefragt. Ihr Zahnarzt kann Ihnen als Eltern außerdem weitere wertvolle Tipps geben, wie Sie die Mundgesundheit Ihres Babys positiv beeinflussen und unterstützen können. Bei Fragen auch zur frühkindlichen Prophylaxe beraten wir Sie in der Zahnimplantat-Klinik Düsseldorf gerne. Sprechen Sie uns an.

 

 

 

 

Frühkindliche zahnärztliche Versorgung